Antworten auf häufig gestellte Fragen
1. Wie kann auf die unterschiedlichen Essgewohnheiten eingegangen werden, die in den Elternhäusern gelebt werden?
Dazu die Antwort des Bundesverbands für Kindertagespflege:
Generell ist zu beachten, dass Kinder aus unterschiedlichen familiären „Esswelten“ in die Kindertagespflegestelle kommen. In diesen „Esswelten“ werden sehr unterschiedliche Getränke, Speisen und Gewürze auf höchst verschiedene Arten und Weisen oder auch zu sehr unterschiedlichen Zeiten in den Familien konsumiert.
Das verlangt von Kindertagespflegepersonen in der Zusammenarbeit mit den Familien besondere Fähigkeiten, sich darauf einzustellen, aber auch, um in Erfahrung zu bringen, wie Kinder zuhause essen und trinken, und um dann wiederum in der Kindertagespflegstelle kultursensibel und feinfühlig zu handeln.
Bleibt zum Beispiel in Familien wegen der Belastung durch Alltagsorganisation und Berufstätigkeit der Eltern wenig Zeit und Energie fürs Kochen und für die Essenszubereitung, erleben Kinder dies in den Familien weniger. Kindertagespflegepersonen können hier gut Brücken bauen zwischen den Familientischen und dem „Kindertagespflege-Tisch“.
2. Isst bzw. trinkt mein Kind genug?
Das ist eine häufige Sorge von Erziehungsberechtigten. Dass Kinder jedoch vorübergehend weniger essen oder Vorlieben und Abneigungen bei bestimmten Speisen bzw. Lebensmitteln einander ablösen, gehört zu den normalen Essgewohnheiten sich gesund entfaltender (Klein-)Kinder. Mögliche Gründe: Wachstumsphasen, unterschiedliches Hunger- und/ oder Durstgefühl, Essgewohnheiten, Tagesform und Gesundheitszustand des Kindes sowie aus Langeweile oder aufgrund jahreszeitlich bedingter Schwankungen.
Ist am Ende eines Betreuungstages die Brotdose noch gut gefüllt, könnte dies auch an zu viel mitgegebenem Essen liegen. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung gibt für die üblichen Lebensmittelgruppen beim Frühstück oder Nachmittagsimbiss zur Orientierung folgende Werte an:
3. Wie wird kommuniziert, was es zu Essen gibt?
Ein Speisenaushang (z. B. für die aktuelle Woche) an zentraler Stelle der Kindertagespflegestelle ist ideal, um Erziehungsberechtigten gegenüber transparent zu machen, wie das tägliche Essensangebot aussieht. Ist dieser (gleichzeitig) bebildert, können auch die Kinder erkennen, was es zu essen geben wird.
4. Müssen Kinder jedes Essen probieren?
Nein, wenn Kinder nicht probieren möchten, müssen sie es auch nicht. Andernfalls käme es einer Grenzüberschreitung gleich. Sinnvoll ist, als Bezugsperson und damit Vorbild selbst mit Genuss zu essen und Kinder dadurch anzuregen, neue Speisen zu probieren. Indem bereits bekannte Lebensmittel, die (einmal) abgelehnt wurden, erneut angeboten werden, können Kinder selbstbestimmt und im eigenen Tempo etwas für sich entdecken und lernen zu mögen.
Kinder müssen auch nicht aufessen. Ein gutes Augenmaß für passende Portionsgrößen will von klein auf gelernt und geübt werden. Möglicherweise wurde ihnen zu viel auf den Teller gegeben oder sie haben sich selbst mehr genommen, als ihrem Hungergefühl entspricht.
5. Soll es während der Betreuung eine warme Mahlzeit geben?
Durch das Kochen wird das Spektrum an Gerichten automatisch vielfältiger. Manche Lebensmittel sind erst erhitzt bekömmlich(er), wie z. B. Kohlsorten und Hülsenfrüchte – bei anderen lassen sich die Nährstoffe besser aufnehmen (beispielsweise Kartoffeln, Reis, Gemüse). Daher ist eine warme Mahlzeit am Tag von Vorteil, unabhängig davon, ob sie Kindern mittags von der Kindertagespflegeperson oder abends im Elternhaus serviert wird.
6. Wie kann die Aufsicht beim Kochen gewährleistet werden?
Dazu die Antwort des Bundesverbands für Kindertagespflege:
In der Küche gibt es für Kinder viele Unfallrisiken. Deswegen ist es wichtig, während des Kochens mit Kindern immer ein Auge auf sie zu haben. Ein heißer Herd oder ein scharfes Messer können Gefahren darstellen. Wenn Kinder auch schon im jungen Alter in der Küche mithelfen können, fördert das ihre Selbstständigkeit und stärkt ihre Fähigkeiten.
So könnten Kinder zum Beispiel mit kindgerechten Messern ab etwa zwei Jahren Gemüse schneiden. Das Messer sollte nicht zu scharf, aber auch nicht stumpf, sein. Kräuter wie Schnittlauch, Basilikum, oder Petersilie können Kinder mit einer sicheren Schere leicht kleinschneiden. Gemüse und Obst zu waschen macht gerade den allerjüngsten Kindern große Freude und beschäftigt sie einige Zeit. Zitronen oder Limetten können über den Tisch gerollt werden, dann lassen sie sich leichter auspressen. Trockene Zutaten für ein Gericht könnten mit sauberen Händen oder mit einem größeren Löffel vermischt werden, bevor die feuchten Zutaten hinzukommen.
Wichtig ist, dass die Arbeitsflächen erreichbar sind. Kleinere, sicher stehende Hocker ermöglichen, den Küchentisch zu erreichen. Lerntürme sind ebenfalls eine gute und sichere Möglichkeit, Kindern Beteiligung zu ermöglichen.
Trotzdem gilt: Lassen Sie die Kinder nicht allein in der Küche. Wenn Sie kochen, drehen Sie Stielgriffe von Töpfen und Pfannen nach hinten, damit sie nicht über den Herd hinausragen. Verwenden Sie die hinteren Kochfelder; ein Herdschutzgitter ist immer sinnvoll. Wird das Backofenfenster heiß, sollte es zusätzlich abgesichert werden. Elektrische Geräte sollen ebenfalls gesichert sein und keine Kabel herunterhängen.
7. Welches Verpflegungssystem ist empfehlenswert?
Alle vier gängigen Verpflegungssysteme (Frisch- bzw. Mischküchen-, Warmverpflegungs-, Tiefkühlkost- und Kühlkostsystem) haben sowohl Vor- als auch Nachteile. Ausschlaggebend ist unter anderem, was dem Betreuungsalltag bzw. der Kindertagespflegeperson am meisten entgegenkommt: das Kochen vor Ort oder eine Belieferung.
8. Wie gestaltet sich die Höhe des Essensgeldes?
Dazu die Antwort des Bundesverbands für Kindertagespflege:
Sämtliche Einnahmen – sowohl der Betrag für die Anerkennung der Förderleistung als auch die Erstattung der Sachkosten (Miete, Strom, Verpflegung der Kinder usw.) – sind nach § 18 Einkommensteuergesetz (EstG) steuerpflichtige Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Hierbei ist unerheblich, ob die Entgeltzahlung über das Jugendamt oder direkt von den Eltern erfolgt. Sie müssen per Einkommensteuererklärung gegenüber dem Finanzamt angezeigt werden.
Das Essensgeld ist die einzige direkte Zahlung der Eltern an die Kindertagespflegepersonen. Es sollte sich an der Höhe der Zahlungen, die die Eltern auch in einer Kindertagesstätte oder Krippe zahlen müssten, ausrichten. Durchschnittlich sind dies nicht mehr als zwischen 3,00 und 4,00 Euro pro Tag. Weitere Ausführungen zur steuerrechtlichen Behandlung des Essensgeldes sind als Download zusammengefasst.
9. Wie kann verschiedenen, entwicklungsbedingten Bedürfnissen am Esstisch begegnet werden?
Dazu die Antwort des Bundesverbands für Kindertagespflege:
Kinder von null bis drei Jahren befinden sich in einer entwicklungspsychologischen Phase, in der sie in erster Linie noch mit sich, der Exploration von Situationen und Gegenständen und ihrem Autonomiebestreben beschäftigt sind. Der Anspruch, eine manierliche Tischgemeinschaft mit der ganzen Kindertagespflegegruppe zu genießen, wird dem „erwachsenen Anspruch“ einer stilvollen Esskultur nicht gerecht.
Mahlzeiten sind pädagogische Situationen, in denen Kinder das Essen lernen. Der Esstisch dient wohlwollend als Lernort, an dem Esskultur, Normen und Werte vermittelt werden. Dabei können selbstverständliche Lebensaktivitäten und das Drumherum von Kindertagespflegepersonen bewusst als Bildungsmomente wertgeschätzt und genutzt werden.
Gleichzeitig gilt: Die Arbeit mit Kindern ist nicht immer vorhersehbar oder planbar, sie ist von Ungewissheit geprägt. Eine forschende Haltung ist daher eine zentrale Schlüsselkompetenz von Kindertagespflegepersonen und ist die zentrale Basis für professionelles Handeln. Häufig ist es notwendig, flexibel und spontan, aber auch feinfühlig zu reagieren.
10. Wie sind das Bewegungsbedürfnis der Kinder und die Essenssituation am Tisch miteinander zu vereinen?
Dazu die Antwort des Bundesverbands für Kindertagespflege:
Am Esstisch ist es wichtig, auf die Bedürfnisse von Kindern einzugehen: Kinder haben einen großen Bewegungsdrang; einige auch beim Essen. Da fällt dann schnell auch mal etwas daneben oder die Kleidung wird beschmutzt. Gerade bei jungen Kindern gehört das zum Essen/ Essen lernen dazu. Auch wenn es für Erwachsene mühsam ist, sollten Kinder selbstständig ihren Platz einnehmen und auch wieder verlassen können. Soll die Kleidung des Kindes geschützt werden, gibt es dafür unterschiedliche Möglichkeiten. Zum Beispiel kann man den Kindern ein Lätzchen umbinden. Auch da gibt es vielerlei Ausführungen: Lätzchen mit Klettverschluss, größenverstellbare Lätzchen oder solche, die sich leicht öffnen lassen. Ein lockerer Sitz ermöglicht dem Kind Bewegungsfreiheit, die es braucht. Es geht um die Sicherheit der Kinder, aber auch darum, dass sie nicht eingeschränkt werden. Wichtig ist es dabei IMMER die individuellen Umstände und kindliche Sichtweisen zu berücksichtigen. Finden Sie eine Lösung, die für das Kind geeignet ist.
11. Welche Empfehlungen gibt es bezüglich des Mobiliars in der Kindertagespflege?
Dazu die Antwort des Bundesverbands für Kindertagespflege:
Beim Essen ist es wichtig, dass das Kind Rumpfkontrolle (Torso, d. h. Brustkorb, Bauch, Rücken, Becken) hat, damit es sich auf das Essen, Greifen, Kauen, Trinken, das eigene Sättigungsgefühl und die (auch nonverbale) Kommunikation konzentrieren kann. Die Rumpfkontrolle kann es nur durch eine gute Sitzposition erlangen.
Ein Hochstuhl mit Fußbrett oder bodennahe Kinderstühle oder das Füttern auf dem Schoß können die aufrechte Position des Kindes unterstützen. So kann es seinen Oberkörper und Kopf stabil halten. Wichtig ist, dass die Fußsohlen des Kindes während des Essens einen stabilen, ebenen (Boden-)Kontakt haben. Der feste (Boden-)Kontakt hilft dem Kind, sich zu stabilisieren, indem es seine Muskulatur anspannt. Durch baumelnde Beine kann das Kind die nötige Stabilität, die für die Erlernung von motorischen Fähigkeiten wichtig ist, nicht aufbauen. Ohne festen Fußkontakt müssen sich die Kinder auf ihre Stabilität und ihr Gleichgewicht konzentrieren. Diese Konzentration fehlt ihnen dann beim Essen lernen (zielgerichtetes Greifen, den Mund finden, Kauen, Schmecken, Essen, Trinken, das eigene Sättigungsgefühl wahrnehmen, Hunger und Durst spüren, mit anderen oder der Bezugsperson kommunizieren, je nach Entwicklungsstand – auch ohne Worte).
Eine Gefahr geht von einer nicht stabilen Position ebenfalls aus: Wenn sich das Kind verschluckt, ist das (reflexartige) Husten schwieriger, wenn es keine aufrechte Haltung mit festem Fußkontakt hat.
12. Wer hilft bei Allergien und Unverträglichkeiten weiter?
Ist ein betreutes Kind von einer Lebensmittelallergie oder -unverträglichkeit betroffen, ist die Kinderarztpraxis eine gute und unterstützende Adresse: Neben einem Attest sollten Erziehungsberechtigte von dort eine Auflistung mit Lebensmitteln erhalten, die das Kind verträgt. Darüber hinaus können die Krankenkasse des Kindes, Ernährungsberatungsstellen oder Fachgesellschaften wie der Deutsche Allergie- und Asthmabund (DAAB) oder die Deutsche Zöliakie-Gesellschaft (DZG) beim Umgang mit besonderen Anforderungen an die Verpflegung weiterhelfen.
13. Wie verläuft die Gewichtsentwicklung bei Kindern?
Wachstums bedingt haben Kinder einen anderen Stoffwechsel als Erwachsene, wodurch ihr Energiebedarf, bezogen auf ein Kilogramm Körpergewicht, höher ausfällt: Am Anfang steht allgemein das Größenwachstum im Vordergrund; gegen Ende des ersten Lebensjahres verlangsamt sich die Gewichtszunahme. Nachdem es im Kleinkindalter mehr in die Fülle als in die Länge geht, überwiegt bei fünf- bis siebenjährigen Kindern das Längenwachstum.
14. Wo finden Erziehungsberechtigte mit übergewichtigen Kindern Unterstützung?
Da aus (früh-)kindlichem Übergewicht eine Reihe schwerwiegender gesundheitlicher Konsequenzen resultieren können, ist Vorbeugung durch Gesundheitsförderung das oberste Ziel. Bei den Früherkennungsuntersuchungen wird die Gewichtsentwicklung eines Kindes turnusmäßig mit überprüft und in der Wachstumskurve des Untersuchungsheftes dokumentiert. Die körperliche Entwicklung eines (Klein-)Kindes ist dabei natürlicherweise von Wachstumswellen (Breiten- und/oder Längenwachstum) gekennzeichnet.
Bestehen dennoch Bedenken seitens Kindertagespflegepersonen oder Erziehungsberechtigten, sind die Kinderarztpraxis oder die Familienkrankenversicherung die erste(n) Anlaufstelle(n). Zudem können Bewegungsförderung oder eine Ernährungsberatung unterstützen.
15. Wie kann mit unterschiedlichen Wünschen an das Verpflegungsangebot umgegangen werden?
Dazu die Antwort des Bundesverbands für Kindertagespflege:
Eltern haben mitunter Erwartungen oder auch Forderungen an die Kindertagespflegepersonen, was das Essen ihrer Kinder betrifft. Manche Eltern wollen ganz genau Auskunft, was und wie viel gegessen und getrunken wurde, manche Eltern wollen, dass ihr Kind nichts Süßes in der Betreuung konsumiert.
Eltern sind die Experten für ihr Kind und für deren Ernährung verantwortlich. Sollte ihr Kind in der Kindertagespflege auffälliges Essverhalten zeigen oder die Eltern fragen die Kindertagespflegeperson nach ihrer pädagogischen Expertise und Erfahrung zum Thema Ernährung, dann ist es ratsam, mit den Eltern ins Gespräch zu kommen. Dabei ist es empfehlenswert, dass die Kindertagespflegeperson beschreibt, wie sie die Mahlzeiten pädagogisch begleitet, damit jedes Kind, selbstbestimmt, gesundheitsfördernd und genussvoll essen, essen lernen und beim Essen lernen kann.
Gut ist, den Eltern zu vermitteln, dass eine Mahlzeit nicht nur der reinen Versorgung dient, sondern es auch darum geht, die unterschiedlichsten Bedürfnisse auf allen Ebenen, zu befriedigen.
Kindertagespflegepersonen sollten in jedem Fall ein hohes Reflexionsvermögen besitzen, aber auch sicherstellen, dass sie in ihrer Kindertagespflegestelle Mahlzeiten anbieten, die den individuellen Bedürfnissen nach Genuss und Essfreude gerecht werden. Gleich zu Beginn der Betreuung sollte dies durch die Kindertagespflegeperson kommuniziert bzw. es auch im Konzept der Kindertagespflegestelle festgehalten werden.
Eventuell ist es notwendig, wiederholt extra zu thematisieren, wie mit Zucker umgegangen wird und was auf keinen Fall angeboten wird, z. B. Bonbons, Gummibärchen usw., oder aber was gelegentlich in den Speiseplan kommt, z. B. Marmelade oder Vollkornkekse oder maximal zweimal in der Woche ein Nachtisch mit etwas Zucker.
Wenn die Eltern zu Hause Süßigkeiten oder anderen Zucker anbieten, dann ist es für die Gesundheit des Kindes umso besser, wenn dies in der Kindertagespflegestelle nicht angeboten wird.