E-Learning „Verpflegung kindgerecht & nachhaltig gestalten in der Kindertages-pflege“
ABGESCHLOSSENES PROJEKT: IN FORM-Förderung 2021/2022 in Niedersachsen
Hier geht es direkt zum kostenfreien E-Learning.
Hintergrund:
Bundesweit werden knapp 174.000 Kinder von rund 45.000 Tagesmüttern und -vätern betreut. Dabei nehmen mehr als 82 Prozent der Kinder das Mittagessen und je nach Betreuungsumfang bis zu zwei weitere Mahlzeiten außerhalb ihres Elternhauses ein. Dies unterstreicht den hohen Stellenwert des Settings bei der Verhältnisprävention und macht es zum Lernort für ein lebenslang prägendes Essverhalten.
Für die Gestaltung des dortigen Ess-Alltags fehlt jedoch noch eine settingspezifische Orientierung; gleichwohl bieten die Handlungsempfehlungen, Ernährung und Bewegung im Kleinkindalter‘ des Netzwerks „Gesund ins Leben – Netzwerk Junge Familien“ und der ‚DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kitas‘ eine gute Grundlage.
Darauf aufbauend wurde ein E-Learning zur nachhaltigen, gesundheitsfördernden Verpflegung in der Kindertagespflege entwickelt, dessen interaktives Design den Selbstlernprozess zeit- und ortsentkoppelt unterstützt. Den spezifischen Rahmenbedingungen, denen die Lebenswelt unterliegt, wird damit zielführend Rechnung getragen.
Das Konzept der drei auf jeweils 90 Minuten ausgelegten Lerneinheiten sieht die Vermittlung folgender Aspekte vor:
- Grundlagen der Verpflegung in der Kindertagespflege,
- Verpflegungsgestaltung mit Anregungen für einen Wochenspeiseplan (Rezepte),
- spezielle Herausforderungen.
Mit dem durch Bundesmittel ermöglichten IN FORM-Vorhaben wurde der Fokus erstmals auf die Lebenswelt der Kindertagespflege gerichtet. Es ergänzt die Arbeit der niedersächsischen Vernetzungsstelle Kitaverpflegung um ein unterstützendes Angebot. Ganz im Sinne des Vermittlungsgedankens werden somit Synergien genutzt, indem der Zugang zum E-Learning über die Landesgrenzen hinaus bundesweit allen interessierten Kindertagespflegepersonen zur berufsbegleitenden Weiterbildung kostenfrei zur Verfügung steht. In Niedersachsen sind die Anforderungen als fachliche Fortbildung mit 6 Unterrichtseinheiten (≙ 4,5 Zeitstunden) nach § 25 Abs. 2 der Niedersächsischen Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (DVO-NKiTaG) erfüllt. Diese Angabe soll anderen Bundesländern als Orientierung dienen.