Die Sache mit der Haltbarkeit
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist das Datum bis zu dem die spezifischen Eigenschaften wie Farbe, Geruch, Geschmack oder Nährstoffgehalt eines Lebensmittels durch den Hersteller garantiert werden - verschlossene Verpackung und angemessene Lagerbedingungen vorausgesetzt.
MHD ist kein Verfallsdatum
Ist das MHD abgelaufen bedeutet dies nicht unbedingt, dass das Lebensmittel verdorben ist oder weggeworfen werden muss. Auch nach Ablauf des MHDs können viele verpackte Nahrungsmittel weiterhin bedenkenlos verzehrt werden, solange die Lagerung einwandfrei war und eine sensorische Prüfung auf genießbaren Zustand erfolgt ist. Betreffende Produkte dürfen auch weiterhin verkauft werden. In diesem Fall haftet allerdings nicht mehr der Hersteller, sondern die Verantwortung liegt beim Lebensmittelverkäufer. In Supermarkt wird oft durch eine Preissenkung versucht, diese Produkte noch zu verkaufen, was aber nicht gesetzlich vorgebschrieben ist.
Die Formulierung „mindestens haltbar bis…“ – mit Angabe von Tag, Monat und Jahr (in korrekter Reihenfolge) – sind üblich; es kann aber je nach Haltbarkeit der Ware unterschieden werden.
- Bei Lebensmitteln, die bis zu drei Monate haltbar sind (beispielsweise Milchprodukte), kann die Nennung des Jahres entfallen.
- Länger als drei Monate haltbare Lebensmittel (beispielsweise Tiefkühlkost) können ohne Angabe des Tages ausgezeichnet werden.
- Bei Produkten mit einer Haltbarkeit von über 18 Monaten genügt die Jahreszahl, in dem die Haltbarkeit abläuft.
Wenn die Haltbarkeit eines Produktes nur unter bestimmten Aufbewahrungsbedingungen gewährleistet ist, muss diese auf der Verpackung ebenfalls vermerkt sein, zum Beispiel „Bei 4 - 8 Grad Celsius mindestens haltbar bis…“ oder „Kühl und trocken lagern. Mindestens haltbar bis…“.
Von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind Waren wie:
- Frisches Gemüse und Obst, Kartoffel (nicht vorverarbeitet)
- Essig
- Backwaren (welche üblicherweise schnell verzehrt werden, wie frische Brötchen)
- Zucker und Salz*
*Hinweis: Für die Speisenherstellung in Kindertageseinrichtungen wird die Verwendung von jodiertem Speisesalz empfohlen. Da der Zusatz Jod instabil ist und abgebaut wird, hat Jodsalz abweichend ein MHD.
Zur Abgrenzung – das Verbrauchsdatum
Ein anderer Sachverhalt gilt beim Verbrauchsdatum (VD). Dieses gibt den letzten Tag an bis zu dem das Produkt noch verzehrt werden darf. Das VD findet besonders bei leicht verderblichen Lebensmitteln Anwendung. Es werden zusätzlich die Aufbewahrungsbedingungen angegeben und nach Ablauf des VD ist weder der Verkauf erlaubt noch sollten diese Produkte gegessen werden. Denn eine von diesen Nahrungsmitteln ausgehende Gesundheitsgefährdung durch Keimbelastung kann nach überschrittenem VD nicht ausgeschlossen werden, sogar wenn sie augenscheinlich noch frisch wirken. Ob ein MHD oder ein VD angegeben wird entscheiden Hersteller und Händler im Einzelfall. Ein Beispiel für kritische Lebensmittel, welches üblicherweise mit einem VD ausgezeichnet wird, ist Hackfleisch. Für (Klein-)kinder wird vom Verzehr von rohem Hackfleisch ohnehin abgeraten. Aber auch bei Einkauf, Transport und Lagerung dieser Ware gilt eine gewisse Vorsicht. Die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung einer Keimvermehrung ist das konsequente Einhalten der Kühltemperatur, die bei maximal + 4 °C liegen sollte. Die Beachtung des VD, zügige Weiterverarbeitung und gute Betriebshygiene wirkt einer Keimvermehrung zusätzlich entgegen.
In der Kita-Küche – MHD abgelaufen was nun?
In Tageseinrichtungen für Kinder sollte der Umgang mit einem abgelaufenen MHD der Lebensmittel intern klar abgesprochen werden – eine konkrete rechtliche Regelung existiert nicht. Um die Sicherheit der betreuten Kinder zu gewährleisten, wird in manchen Kitas kein Lebensmittel mit überschrittenem MHD verwendet – in anderen differenziert um welche Art Produkt es sich handelt, oder dessen Zustand geprüft. Solange die hausinternen Reglungen eingehalten werden und eine gewissenhafte Prüfung mit allen Sinnen durchgeführt wird, kann auch eine Verwendung über das MHD hinaus möglich sein. Außer Frage steht, dass Produkte mit verstrichenem VD in Krippe, Kita & Co. wegzuwerfen sind.
Gleich weg damit?
Weltweit landen Unmengen an noch genießbaren Nahrungsmitteln im Müll. Um dem entgegenzuwirken, gibt es viele Aktionen, die darauf aufmerksam machen und Strategien aufzeigen, wie diese Lebensmittelverschwendung reduziert werden kann. Von der Verbraucherzentrale Hamburg wurde beispielsweise eine Checkliste zur Haltbarkeit von Lebensmitteln erstellt.
Bei guter Planung hinsichtlich Einkauf und Mahlzeitengestaltung sowie strukturierter Organisation in der Küche und Kühlschrank, bleiben die Lebensmittel im Blick und abgelaufene Fristen (ob MHD oder VD) werden vermieden. Somit können Küchenkräfte und Pädagogen maßgeblich zu einer Reduzierung der Mengen an weggeworfenen Lebensmitteln beitragen.
Der Sonderfall beim Hühnerei
Zusätzlich zu dem Erzeugercode, mit dem jedes Ei gestempelt sein muss (beinhaltet Haltungsform, Land und Betrieb), gibt es Vorgaben hinsichtlich der Verpackungskennzeichnung. Dort muss neben der Nummer der Packstelle, Bedeutung des Erzeugercodes zudem das MHD vermerkt sein. Eier dürfen bis zum 21. Tag nach dem Legedatum ungekühlt verkauft werden, und das MHD von Eiern beträgt maximal 28 Tage.