Herausforderungen
Übersicht
Kinder mit Allergien, Unverträglichkeiten und ernährungsbedingten Erkrankungen können besondere Bedürfnisse hinsichtlich eines Mahlzeitenangebots haben. Hinzu kommen individuelle, religiöse und/ oder kulturelle Wünsche seitens der Erziehungsberechtigten. Kindertagespflegepersonen haben in ihrem Berufsalltag zu entscheiden, ob und wie sie auf diese besonderen Bedürfnisse einzelner Betreuungskinder eingehen können.
Auf einen Blick
- Einschränkungen in der Lebensmittelauswahl durch beispielsweise Allergien oder bestimmte Ernährungsweisen können die Nährstoffversorgung erschweren.
- Allergien und Unverträglichkeiten sollten durch eine ärztliche Diagnose sicher festgestellt werden. Kindertagespflegepersonen sollten auf ein entsprechendes Attest bestehen und sich eine Positivliste geben lassen, auf der geeignete Lebensmittel für das betroffene Kind stehen.
- Schulungen und Unterstützungsmaterial im Umgang mit Allergien, Unverträglichkeiten und/ oder Krankheiten bei Kindern für Kindertagespflegepersonen sind empfehlenswert und bieten ihnen und den Erziehungsberechtigten Sicherheit.
- Ein vegetarisches Verpflegungsangebot kann verschiedene Anforderungen und Wünsche aus unterschiedlichen Kulturen und Religionen vereinen.
- Eine ausgewogene ovo-lacto-vegetarische Ernährung kann den Nährstoffbedarf decken, wenn auf die Zufuhr kritischer Nährstoffe geachtet wird.
Im Gespräch mit Kindertagespflegepersonen
Für Wachstum und Entwicklung benötigen Kinder verschiedene Nährstoffe, die in pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln enthalten sind. Eine Einschränkung der Lebensmittelauswahl erschwert die sichere Versorgung.
Manchen Kindern ist aufgrund einer lebensmittelbedingten Erkrankung das uneingeschränkte Essen nicht möglich. Zum Teil möchten Erziehungsberechtigte ihr Kind auch in der Kindertagespflegestelle anders ernähren. Was dort leistbar ist, um Kinder mit besonderen Bedürfnissen entwicklungs- und bedarfsgerecht verpflegen zu können, muss individuell abgewogen und entschieden werden. Hilfreich im Betreuungsalltag ist eine Positivliste mit Lebensmitteln, die vom betroffenen Kind gegessen werden können. Das Mitgeben von Mahlzeiten seitens der Erziehungsberechtigten kann ein Kompromiss sein, um einem Kind die Teilnahme an der Tischgemeinschaft zu ermöglichen.
Im Gespräch mit Erziehungsberechtigten
Kindertagespflegepersonen bieten betreuten Kindern ausgewogene Mahlzeiten an, mit denen ihre Nährstoffbedarfe für Wachstum und Entwicklung sicher gedeckt werden.
Allergien und Unverträglichkeiten sollten ärztlich abgeklärt werden. Jede Einschränkung der Lebensmittelauswahl macht eine sichere Nährstoffversorgung von Kindern schwieriger. Eine Positivliste mit Lebensmitteln, die vom Kind gegessen werden können, hilft Kindertagespflegepersonen in der Betreuung.
Speisengebote verschiedener Religionen und Kulturen können durch eine ausgewogene ovo-lacto-vegetarische Verpflegung erfüllt werden.
Ausführliche Informationen
Besondere Bedürfnisse und Wünsche
In der Betreuung von Kindern kommen verschiedene Entwicklungsstufen zusammen: Während das eine Kind an Breimahlzeiten gewöhnt wird, beginnen andere selbstständig feste Nahrung zu essen. Kindertagespflegepersonen stellen sich auf individuelle Bedürfnisse ihrer kleinen Tischgäste ein, um sie gut zu fördern (siehe Besonderheiten U3).
Erziehungsberechtigte können besondere Anforderungen an die Ernährung ihres Kindes haben:
- Allergien, Unverträglichkeiten und Erkrankungen bringen besondere Bedürfnisse hinsichtlich der Ernährung mit sich, deren Erfüllung unumgänglich für die Gesunderhaltung Betroffener ist.
- Religiös oder kulturell begründete Einschränkungen in der Lebensmittelauswahl stellen individuelle Wünsche an ein Mahlzeitenangebot dar, genauso vegetarische und vegane Ernährung.
(1) Allergien und Unverträglichkeiten
Kinder mit Allergien oder Unverträglichkeiten stellen besondere Anforderungen an die Verpflegung, deren Erfüllung für ihre Gesundheit unumgänglich ist. Allergien und Unverträglichkeiten sind ein umfangreiches Thema, das im Folgenden angerissen wird. Erziehungsberechtigte betroffener Kinder sollten sich an Fachärztinnen/ Fachärzte wenden und nach gesicherter Diagnose therapeutisch begleiten lassen. Unterstützung bieten Krankenkassen, behandelnde Kinderärztinnen/ -ärzte sowie der Deutsche Allergie- und Asthmabund.
Allergie | Eine Allergie ist eine Abwehrreaktion des Immunsystems auf einen eigentlich harmlosen Stoff (Allergen). Der Körper wehrt sich, indem er spezielle Antikörper produziert, um das als Risiko eingestufte Allergen zu bekämpfen. Viele Lebensmittel können Allergien hervorrufen. Im Kindesalter sind es häufig Hühnereier, Kuhmilch, Weizen, Soja und Nüsse. Auch Fisch und Meeresfrüchte können gesundheitliche Probleme bereiten. Bei vorliegenden Allergien muss das betreffende Allergen und damit alle Lebensmittel, in denen es enthalten ist, gemieden werden.
Symptome | Anaphylaxie | Bei einer Nahrungsmittelallergie zeigt sich die allergische Reaktion kurz nach dem Kontakt mit dem Allergen. Typische Symptome sind zum Beispiel:
- Schwellungen im Gesicht und im Halsbereich. Lippen, Haut, Schleimhäute und Kehlkopf können betroffen sein.
- Beschwerden im Magen-Darm-Trakt, wie Übelkeit, Erbrechen, Blähungen und Durchfall.
In schweren Fällen kann es zur sogenannten Anaphylaxie kommen, einer lebensbedrohlichen Reaktion, die zum Versagen des Herz-Kreislauf-Systems führen kann und mit Notfallmedikamenten behandelt werden muss. Für Kindertagespflegepersonen, die von Allergien betroffene Kinder betreuen, ist eine Anaphylaxie-Schulung angeraten. Dabei wird das richtige Handeln trainiert, was sowohl Kindertagespflegepersonen als auch Erziehungsberechtigten Sicherheit gibt. Die Krankenkasse oder die Kinderärztin/ der Kinderarzt des betroffenen Kindes können hier weiterhelfen.
Hauptauslöser | Kennzeichnung auf Verpackungen | Auf EU-Ebene werden lebensmittelrechtlich vierzehn Hauptauslöser für Allergien und Unverträglichkeiten unterschieden, die im Zutatenverzeichnis der Lebensmittelverpackung hervorzuheben sind (siehe Kennzeichnungsvorschriften).
Unverträglichkeiten | Bei einer Unverträglichkeit auf ein bestimmtes Lebensmittel bzw. einen Lebensmittelbestandteil ist das Immunsystem nicht beteiligt. Wie bei Allergien ist es hilfreich die Ursachen für Beschwerden medizinisch abzuklären und eine Ernährungsfachkraft für die individuelle Ernährungsumstellung hinzuzuziehen. Häufige Unverträglichkeiten im Kindesalter betreffen Laktose und Fruktose.
- Laktose-Intoleranz: Milchzucker (Laktose) aus der Nahrung kann durch den Defekt eines Enzyms nicht richtig verstoffwechselt werden. Der Abbau des Milchzuckers im Darm ist gestört; er wird nicht vom Enzym Laktase in seine Bestandteile aufgespalten, sondern wandert in tiefere Darmabschnitte und verursacht dadurch Blähungen, Durchfall, Bauchschmerzen und Krämpfe. Eine ärztliche Diagnose ist angeraten. Bei der Umstellung auf eine laktosearme Ernährung kann eine Ernährungsfachkraft unterstützen. Oftmals werden individuelle Mengen an Milchzucker vertragen. Manche Produkte enthalten von Natur aus wenig Milchzucker, wie Butter und Schnittkäse, sodass nicht unbedingt auf Lebensmittel zurückgegriffen werden muss, die als laktosearm oder -frei gekennzeichnet sind.
- Fruktose-Malabsorption: Der Transport von Fruchtzucker (Fruktose) aus Gemüse und Obst vom Darm ins Blut ist gestört. Er gelangt in den Dickdarm und wird dort von Darmbakterien verdaut, was zu Symptomen wie bei der Laktose-Intoleranz führen kann.
Manchmal verursacht der konsumierte Fruchtzucker körperliche Reaktionen. Gesüßte Getränke, mehrere Gläser Fruchtsaft, ein Smoothie, große Mengen Obst oder mit Fruktose gesüßte Lebensmittel können der Auslöser sein.
Bei Verdacht auf eine Allergie oder Unverträglichkeit …
- … sollten Erziehungsberechtigte dahingehend beraten werden, die Symptome durch gesicherte Diagnoseverfahren abklären zu lassen.
- … sollte bei typischen Allergien im Kindesalter nach ein paar Jahren eine Re-Diagnose veranlasst werden. Manche Allergien „verwachsen“ sich, sodass der Allergieauslöser wieder vertragen wird.
- … sollten Kindertagespflegepersonen einen Allergienachweis/ Allergiepass bzw. ein ärztliches Attest von den Erziehungsberechtigten einfordern.
- Liegt eine Allergie/ Unverträglichkeit gesichert vor, sollten Kindertagespflegepersonen die Erziehungsberechtigten um eine Positivliste mit Lebensmitteln und Produkten bitten, die ein Kind gefahrlos essen kann. Nützlich ist auch das gemeinsame Erstellen eines Notfallplans, wenn es zu einer allergischen Reaktion während der Betreuungszeit kommt.
(2) Lebensmittelbedingte Erkrankungen
Zöliakie | Das Immunsystem betroffener Kinder reagiert auf das Klebereiweiß (Gluten), das in den Getreidesorten Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Grünkern, Emmer und Einkorn vorkommt. Es handelt sich nicht um eine allergische Reaktion, wie bei einer Weizenallergie. Bei einer Zöliakie kommt es häufig zu Entzündungen im Darm. Dadurch treten Beschwerden wie Durchfall und Blähungen auf, aber auch andere Symptome (zum Beispiel Erbrechen). Eine gesicherte ärztliche Diagnose der Zöliakie ist entscheidend. Betroffene haben glutenhaltige Getreide und Produkte ein Leben lang zu meiden.
Übergewicht | Herz-Kreislauf-Erkrankungen | Diabetes | Sollten diese Krankheiten bei Kindern bereits vorliegen, sind eine bewusste Lebensmittelauswahl sowie Bewegung weiterhin angeraten. Sie können den Krankheitsverlauf positiv beeinflussen.
Betreuung und Inklusion betroffener Kinder
Kindertagespflegepersonen müssen abwägen, ob und wie die Betreuung von Kindern mit Allergien, Unverträglichkeiten oder Erkrankungen für sie leistbar ist und wie sie den damit einhergehenden Herausforderungen im Betreuungsalltag, insbesondere im Mahlzeitenangebot, gerecht werden können. Kindertagespflegepersonen sollten sich bei den Erziehungsberechtigten zunächst über den Umgang informieren. Weitere Unterstützung bietet in der Regel die Krankenkasse des betroffenen Kindes, die behandelnde Kinderärztin bzw. der Kinderarzt und medizinisches Fachpersonal.
Unabhängig von der vorliegenden Allergie, Unverträglichkeit oder Erkrankung gilt es, betroffene Kinder bei den Gruppenmahlzeiten zu integrieren. Dies kann durch den Austausch einer problematischen Zutat in einem Gericht gelingen, durch ein alternatives Essensangebot oder durch ein von zu Hause mitgebrachtes Essen.
(3) Ernährungsformen
Eine abwechslungsreiche Ernährung, die aus reichlich pflanzlichen Lebensmitteln und mäßigen Mengen tierischer besteht, deckt am sichersten alle Nährstoffbedarfe der Kinder von klein auf ab. Werden Lebensmittelgruppen aus der Ernährung ausgeschlossen, erschwert das die Versorgung. Denn einzelne Nährstoffe, wie zum Beispiel Vitamin B12, kommen in pflanzlichen Lebensmitteln nicht vor. Andere, wie Eisen und Zink, kommen dort zwar vor, können aber schlechter vom menschlichen Körper verwertet werden als aus Lebensmitteln tierischer Herkunft. Mangelt es Kindern an Nährstoffen, besteht das Risiko, dass ihre körperliche und geistige Entwicklung beeinträchtigt wird.
Religiöse/ Kulturelle Speisengebote
Verschiedene Religionen und Kulturen gehen mit Speisegeboten bzw. -verboten einher. Die individuelle Abklärung mit den Erziehungsberechtigten ist angeraten. Im Folgenden werden zwei Hauptreligionen vorgestellt, aber nicht abschließend betrachtet.
Halal | Lebensmittel und Gerichte, die muslimischen Speisevorschriften entsprechen, werden als halal bezeichnet. Aus dem Arabischen übersetzt bedeutet es so viel wie „rein“ und „erlaubt“. Auf Lebensmittel tierischer Herkunft bezogen schließt das Fleisch von Pflanzenfressern ein, wie Schaf, Rind und Huhn. Fleisch und Wurstwaren sind dann halal, wenn die Tiere geschächtet, also nach bestimmten Vorschriften geschlachtet, wurden. In Deutschland ist das Schächten grundsätzlich verboten und bedarf einer Ausnahmegenehmigung.
Frisches Gemüse und Obst sowie pflanzliche Speiseöle sind erlaubt; Joghurt, der Gelatine aus Schweinerohstoffen enthält, hingegen nicht. Die Kriterien, wann ein Lebensmittel halal ist, werden unterschiedlich ausgelegt, sodass es keine einheitliche Regelung gibt. Erziehungsberechtigte können auf einer Positivliste erlaubte Lebensmittel festhalten.
Koscher | Was nach jüdischen Speisevorschriften gegessen werden darf, wird koscher genannt. In Bezug auf Lebensmittel tierischer Herkunft sind Fleisch und Wurstwaren von Säugetieren nur koscher, wenn sie von Wiederkäuern mit gespaltenen Hufen stammen (zum Beispiel Rind und Schaf). Es gelten bestimmte Regeln bei der Schlachtung. Fleisch und Milch/ Milchprodukte dürfen weder zusammen zubereitet noch gegessen werden. Erziehungsberechtigte können auf einer Positivliste erlaubte Lebensmittel festhalten.
Vegetarische Ernährung
In der sogenannten ovo-lacto-vegetarischen Ernährungsform wird auf Fleisch, Fisch und entsprechende verarbeitete Produkte verzichtet. Milch, Milchprodukte und Eier werden verzehrt. Wird auf eine ausgewogene Zusammenstellung geachtet, kann sie alle Nährstoffe liefern, die Kinder benötigen. Besondere Aufmerksamkeit gilt bezüglich:
- Eisen | Zink | Die Eisenaufnahme aus pflanzlichen Lebensmitteln kann zum Beispiel durch Kombination mit Vitamin C erhöht werden. Zink ist unter anderem in Hülsenfrüchten enthalten. Die Aufnahme von Zink kann verbessert werden, wenn das Einweichwasser von Hülsenfrüchten vor der Zubereitung abgegossen wird.
- Jod | Langkettige Omega-3-Fettsäuren | Jod kann durch Jodsalz, Milch und Milchprodukte sowie Eier aufgenommen werden. Pflanzliche Speiseöle können mit Omega-3-Fettsäuren aus Mikroalgen angereichert werden und die Versorgung unterstützen.
- Vitamin B12 | Es empfiehlt sich, die Versorgung mit Vitamin B12 regelmäßig ärztlich überprüfen zu lassen.
Ein ovo-lacto-vegetarisches Mahlzeitenangebot in der Kindertagesbetreuung kann verschiedene religiöse und/ oder kulturelle Wünsche miteinander vereinbaren.
Vegane Ernährung
Es handelt sich um eine rein pflanzliche Ernährung. Neben Fisch, Fleisch, Wurst, Eiern und entsprechenden Erzeugnissen wird auch auf Milch und Milchprodukte sowie Honig und Verarbeitungshilfsstoffe (zum Beispiel Gelatine, Kälberlab) verzichtet.
Als kritische Nährstoffe gelten:
- Eisen, Zink, Omega-3-Fettsäuren und Jod
- Vitamin B2, Vitamin B12, Kalzium, Selen und der Hauptnährstoff Eiweiß
Da die Datenlage unzureichend ist, kann eine Empfehlung weder für noch gegen eine vegane Ernährung von Kindern gegeben werden (siehe Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Ernährung). Werden Kinder rein pflanzlich ernährt, ist eine regelmäßige ärztliche Kontrolluntersuchung dringend angeraten, um möglichen Nährstoffdefiziten und damit einhergehenden Risiken vorzubeugen.
Kindertagespflegepersonen obliegt die Entscheidung, ob sie die Wünsche von Eltern nach veganer Verpflegung des Kindes realistisch erfüllen können. Sie sollten diesbezüglich Rücksprache mit ihrer Fachaufsicht bzw. Fachberatung halten. Sowohl Kindertagespflegepersonen als auch Erziehungsberechtigte können sich dort sachlich informieren, bevor eine Entscheidung getroffen und ein Betreuungsverhältnis eingegangen wird. Das Mitgeben eines veganen Essens von den Erziehungsberechtigten kann ein Kompromiss sein.
Stand: 11/2024
Quellen
- Verbraucherzentrale Bundesverband (2024): Halal essen: Wann ist ein Produkt „halal“?; zuletzt geprüft am 16.08.2024
- Klug, A. et al. (2024): Neubewertung der DGE-Position zu veganer Ernährung. Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. Ernährungs Umschau international, 7/2024, S. 60–85; zuletzt geprüft am 16.08.2024
- Verbraucherzentrale Hamburg (Hrsg. | 2024): Gesunde Ernährung von Anfang an. Stillen, Säuglingsnahrung, Breie und Gläschenkost. 20. Aktualisierte Auflage. Hamburg
- Deutsche Gesellschaft für Ernährung (2023): DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kitas. 6. Auflage, 2. korrigierter und aktualisierter Nachdruck. Bonn
- Deutsche Zöliakie Gesellschaft (2023): Glutenfreie Verpflegung in Kita & Schule; zuletzt geprüft am 16.08.2024
- Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (2023): Fragen und Antworten: Gesunde Ernährung für Kinder; zuletzt geprüft am 16.08.2024
- Abou-Dakn, M. et al. (2022): Ernährung und Bewegung im Kleinkindalter. Aktualisierte Handlungsempfehlungen des bundesweiten Netzwerks Gesund ins Leben. Monatsschrift Kinderheilkunde, Springer Medizin, https://doi.org/10.1007/s00112-022-01519-3
- Holder, M. et al. (2022): Diagnostik, Therapie und Verlaufskontrolle des Diabetes mellitus im Kindes- und Jugendalter. Diabetologie, 17 (Suppl 2): S145–S158. Thieme, Stuttgart
- Netzwerk Gesund ins Leben (2022): Nahrungsmittel-Unverträglichkeiten; zuletzt geprüft am 16.08.2024
- Netzwerk Gesund ins Leben (2022): Allergie, Unverträglichkeit oder einfach nur Bauchschmerzen?; zuletzt geprüft am 16.08.2024
- Netzwerk Gesund ins Leben (2020): Allergien und Unverträglichkeiten. Bescheinigung zur Vorlage in der Kita; zuletzt geprüft am 16.08.2024
- Schuhegger, L. et al. (2019): Qualität in der Kindertagespflege. Qualifizierungshandbuch (QHB) für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern unter drei. Deutsches Jugendinstitut. Klett/ Kallmeyer, Hannover
- Deutsche Gesellschaft für Ernährung (2018): Referenzwert. Vitamin B12 (Cobalamine); zuletzt geprüft am 16.08.2024
- Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und aid infodienst (Hrsg. | 2017): Esspedition Kita. Ernährungsbildung in der Praxis. 8. völlig überarbeitete Auflage. Stuttgart/ Bonn
- Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (2016): Mit Kindern essen. Gemeinsam genießen in der Familienküche. 1. Auflage Düsseldorf
- Deutscher Allergie- und Asthmabund: Nahrungsmittelallergie. In Kita und Schule | Nahrungsmittel-Unverträglichkeit | Auslöser von A–Z; zuletzt geprüft am 16.08.2024