Essen mitbringen
Übersicht
Erziehungsberechtigte geben ihren Kindern zum Teil Speisen mit in die Kindertagesbetreuung. Meist handelt es sich dabei um eine Brotdose, seltener um abgepumpte Muttermilch für noch gestillte Säuglinge und Kleinkinder. Für besondere Anlässe wie Geburtstage oder Feste werden Lebensmittel mitgegeben, die für die ganze Gruppe gedacht sind. Sowohl auf Seiten der Erziehungsberechtigten als auch der Kindertagespflegeperson sind im Umgang mit mitgebrachten Speisen einige Aspekte zu beachten.
Auf einen Blick
- Erziehungsberechtigte sollten nur hygienisch einwandfreie Speisen und Lebensmittel in die Kindertagesbetreuung mitbringen – und Kindertagespflegepersonen nur solche entgegennehmen.
- Erziehungsberechtigte und Kindertagespflegepersonen sollten eine gemeinsame Vereinbarung bezüglich mitgebrachter Speisen treffen.
- Zählt die Kindertagespflegestelle als Lebensmittelunternehmen müssen Erziehungsberechtigte, die regelmäßig Speisen für die Kindergruppe zubereiten, nachweislich an Hygieneschulungen und Belehrungen nach Infektionsschutzgesetz teilnehmen.
- Hygienemaßnahmen für Speisen und Lebensmittel sollten ab dem Einkauf bis zur Übergabe an die Kindertagespflegeperson eingehalten werden. Ab der Entgegennahme ist sie für die sachgerechte Lagerung und Ausgabe verantwortlich.
- Abgepumpte Muttermilch kann, unter Beachtung einiger Hygienemaßnahmen, gekühlt oder eingefroren für das eigene Kind mit in die Kindertagesbetreuung gebracht werden.
Im Gespräch mit Kindertagespflegepersonen
Kann eine Kindertagespflegeperson auf besondere Bedürfnisse eines Kindes an die Verpflegung nicht eingehen, können mitgebrachte Speise die Lösung sein, dem Kind das Essen in der Gemeinschaft der Kindergruppe zu ermöglichen. In Absprache mit dem Träger sollten Kindertagespflegepersonen eine Vereinbarung über das Mitbringen von Speisen und Lebensmitteln mit den Erziehungsberechtigten treffen, um gegenseitige Sicherheit zu schaffen. Kindertagespflegepersonen klären über ungeeignete Speisen und Lebensmittel in der Kindertagesbetreuung auf. Bei der Entgegennahme mitgebrachter Speisen achten sie auf den hygienisch einwandfreien Zustand und lagern sie anschließend sachgerecht bis zur (eventuellen Wiedererhitzung und) Abgabe an das jeweilige Kind.
Erziehungsberechtigte, die regelmäßig Speisen für die Kindergruppe zubereiten, haben Hygieneschulungen und Infektionsschutzbelehrungen zu besuchen, sofern die Kindertagespflegestelle zu den Lebensmittelunternehmen zählt. Für Geburtstage und andere besondere Anlässe reicht eine Aufklärung durch die Kindertagespflegeperson aus.
Falls ein Kind im ersten Lebenshalbjahr betreut wird und die Erziehungsberechtigten die Versorgung mit Muttermilch wünschen, sollte dies nach Möglichkeit gefördert werden. Unter Beachtung von Hygienemaßnahmen, und in Absprache mit den Erziehungsberechtigten, kann abgepumpte Muttermilch gekühlt angenommen und bis zur taggleichen Abgabe an das Kind korrekt gelagert werden.
Geben Kindertagespflegepersonen alle während des Betreuungstages stattfindenden Mahlzeiten aus, haben sie die Auswahl geeigneter Lebensmittel in der Hand.
Im Gespräch mit Erziehungsberechtigten
Kann die Kindertagespflegeperson auf besondere Bedürfnisse oder Wünsche an das Speisenangebot nicht eingehen, sollte eine gegenseitige Vereinbarung über das Mitgeben von Speisen und Lebensmitteln getroffen werden. Dadurch wird einzelnen Kindern ermöglicht, an der Tischgemeinschaft teilzuhaben. Mitgebrachtes Essen hat aus Gründen der Gesundheitsvorsorge hygienisch einwandfrei zu sein. Eine Aufklärung über gesetzlich verbotene bzw. ungeeignete Lebensmittel und Speisen in der gemeinsamen Verpflegung von Kindern ist sinnvoll.
Werden von Erziehungsberechtigten oder anderen Personen regelmäßig Speisen und Lebensmittel für die ganze Kindegruppe einer als Lebensmittelunternehmen eingestuften Kindertagespflegestelle zubereitet oder eingekauft, müssen sie Nachweise für die Teilnahme an Hygieneschulungen und Infektionsschutzbelehrungen erbringen. Für Geburtstage und besondere Anlässe reicht eine Aufklärung durch die Kindertagespflegeperson aus, die oft schon bei Abschluss des Betreuungsvertrags geleistet wird.
Falls ein Kind noch gestillt wird, kann weiterhin die Versorgung mit Muttermilch gewährleistet werden. Unter Beachtung von Hygienemaßnahmen und in Absprache mit der Kindertagespflegeperson kann abgepumpte Muttermilch gekühlt (oder gefroren) mitgegeben werden.
Ausführliche Informationen
(1) Mitbringen von Speisen in die Kindertagesbetreuung
Unabhängig davon, ob Kindertagespflegepersonen im jeweiligen Bundesland als Lebensmittelunternehmen zählen oder nicht, müssen sie einen hygienischen Umgang mit Lebensmitteln und Speisen sicherstellen (siehe Lebensmittelhygiene). Darunter fallen auch mitgebrachte Lebensmittel und Speisen von Erziehungsberechtigten.
Regelmäßige Speisen von Erziehungsberechtigten für die ganze Gruppe | Speisen und Lebensmittel, die von Erziehungsberechtigten mitgebracht werden, sollten in hygienisch einwandfreiem Zustand sein. Bestehen seitens der Kindertagespflegeperson Zweifel, kann sie die Entgegennahme ablehnen. Denn sobald sie Essen entgegennimmt, ist sie für dessen Sicherheit und Hygiene verantwortlich.
Gilt die jeweilige Kindertagespflegestelle als Lebensmittelunternehmen, so unterliegen auch Erziehungsberechtigte und andere Personen, die regelmäßig Essen für die Kindergruppe zubereiten, der Unterweisungspflicht (siehe Lebensmittelhygiene).
Geburtstage | Feste | Besondere Anlässe | Wer ab und an Essen für die Kindergruppe zubereitet, wie zu Geburtstagen, Festen und anderen besonderen Anlässen, sollte von der Kindertagespflegeperson, zum Beispiel beim Abschluss des Betreuungsvertrages, über grundsätzliche Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen aufgeklärt werden. Die Aufklärung zu dokumentieren, ist für Kindertagespflegepersonen empfehlenswert.
Umgang mit Süßigkeiten und salzigen Snacks | Der Umgang mit süßen und salzigen Snacks sowie sogenannten Kinderlebensmitteln (siehe Besonderheiten U3) sollte im pädagogischen Konzept unter dem Thema Verpflegung (siehe Verpflegungskonzept) dargelegt sein und im Kennenlerngespräch mit den Erziehungsberechtigten thematisiert werden.
Regelmäßige Speisen von Erziehungsberechtigten für ihr Kind | Verschiedene besondere Bedürfnisse wie Allergien, Unverträglichkeiten und Erkrankungen können die Verpflegung eines Kindes erschweren (siehe Herausforderungen). Ist die Zubereitung einer gesonderten Verpflegung von der Kindertagespflegeperson nicht leistbar, kann eine Lösung die Mitgabe eines Essens der Erziehungsberechtigten für ihr Kind sein.
Brotdose | Kaltes Essen | Einfachste Lösung: Erziehungsberechtigte geben ihrem Kind eine mit Namen und Datum beschriftete Brotdose mit kalt zu verzehrendem Inhalt mit, wie Brot mit Käse, Gemüse und einem Stück Obst. Bis zum gemeinsamen Essen ist eine sachgerechte Lagerung empfohlen.
Zu erhitzendes Essen | Erziehungsberechtigte geben ihrem Kind ein mit Namen und Datum beschriftetes lebensmittelgeeignetes Gefäß mit vorgekochtem und gekühltem/ tiefgekühltem Essen mit, das vor dem Verzehr durch die Kindertagespflegeperson wieder erhitzt wird. Die Verantwortung geht bei Entgegennahme auf die Kindertagespflegeperson über, die das Essen bis zur Abgabe an das entsprechende Kind sachgerecht lagert, ggf. auftaut und wieder erhitzt.
Um Verlässlichkeit untereinander zu schaffen, ist eine schriftliche Vereinbarung bezüglich eines mitgebrachten Mittagessens empfehlenswert. Eine Formulierungshilfe kann Kindertagespflegepersonen bei der Erstellung unterstützen.
(2) Hygieneaspekte beim Mitbringen von Speisen und Lebensmitteln
Hygienemaßnahmen | Erziehungsberechtigte | Insbesondere, wenn Erziehungsberechtigte Lebensmittel und/ oder Speisen für die ganze Kindergruppe einkaufen, ggf. zubereiten und mitbringen, sollten sie einige Hygienemaßnahmen kennen und befolgen (siehe Lebensmittelhygiene). Ein Infozettel mit den wichtigsten Punkten kann ihnen bei der Gestaltung von Geburtstagen und anderen besonderen Anlässen helfen.
Hygienemaßnahmen | Kindertagesbetreuung | Annahme mitgebrachter Speisen | Für einen eigenen Überblick über mitgebrachte Speisen lohnt es sich für Kindertagespflegepersonen eine Liste zu führen. Eingetragen wird von wem, wann und was mitgegeben wurde, und ob das Essen in Ordnung war. Bei der Annahme von Speisen und Lebensmitteln, die von Erziehungsberechtigten mitgebracht werden, ist darauf zu achten, dass …
- … Gemüse und Obst sauber, einwandfrei und frisch sind.
- … Verpackungen und Aufbewahrungsboxen sauber, trocken und unbeschädigt sind.
- … das Mindesthaltbarkeitsdatum bzw. Verbrauchsdatum noch gültig ist.
- … die Temperaturen stimmen:
- Tiefgekühlte Speisen und Lebensmittel: -18 bis -15 Grad Celsius
- Gekühlte Speisen und Lebensmittel: maximal +7 Grad Celsius
- Warme Speisen: mindestens +65 Grad Celsius
Bei Abweichungen sollten Kindertagespflegepersonen die Annahme verweigern. Denn sobald Speisen und/ oder Lebensmittel entgegengenommen wurden, sind sie verantwortlich.
Lagerung angenommener Speisen und/ oder Lebensmittel | Angenommene Speisen bzw. Lebensmittel werden sachgerecht, zum Beispiel im Kühlschrank, bis zur taggleichen (Regeneration und) Abgabe gelagert.
Erhitzen und Abgabe angenommener Speisen und/ oder Lebensmittel | Gekühlte Speisen, die für den Warmverzehr gedacht sind, werden direkt vor dem Essen sachgerecht erhitzt. Um potenzielle Krankheitserreger abzutöten, muss eine Kerntemperatur von +72 Grad Celsius in allen Teilen der Speise für zwei Minuten erreicht werden. Zur Überprüfung eignen sich Stich- bzw. Lebensmittelthermometer.
(3) Muttermilch in der Kindertagesbetreuung
Unter Beachtung einiger Hygienemaßnahmen kann zu Hause abgepumpte Muttermilch im gekühlten oder gefrorenen Zustand mit in die Kindertagespflegestelle gebracht werden.
Muttermilch abgeben | Frisch abgepumpt sollte Muttermilch direkt in saubere Babyflaschen abgefüllt werden, die mit dem Namen des Kindes sowie Datum des Abpumpens beschriftet und direkt gekühlt bzw. eingefroren werden.
- Muttermilch kühlen | Bei maximal +5 Grad Celsius gekühlt (nicht in der Kühlschranktür!), ist Muttermilch maximal drei Tage haltbar.
- Muttermilch einfrieren | Bei mindestens -18 Grad Celsius eingefroren, ist Muttermilch maximal sechs Monate haltbar.
Zum Transport zur Kindertagespflegestelle sollte eine saubere (Kühl-)tasche verwendet werden.
Vertiefende Informationen sind im Merkblatt „Meine Muttermilch für mein Kind in der Kita oder Tagespflege“ des Bundesinstituts für Risikobewertung zusammengestellt.
Muttermilch annehmen | Kindertagespflegepersonen nehmen Muttermilch in einer fest verschlossenen Babyflasche entgegen, die aufrecht stehend und fest verschlossen in einer sauberen (Kühl-)tasche von Erziehungsberechtigten transportiert wurde. Die Flasche sollte das Abpumpdatum der Milch sowie den Namen des Kindes aufweisen. Ab der Annahme der Muttermilch sind Kindertagespflegepersonen verantwortlich für die hygienische Aufbewahrung bis zur Abgabe an das Kind.
- Lagerung gekühlter Muttermilch | Bei maximal +5 Grad Celsius gekühlt (nicht in der Kühlschranktür!) ist Muttermilch bis zur Abgabe an das Kind zu lagern und noch am selben Tag zu verwenden.
- Lagerung eingefrorener Muttermilch | Im Kühlschrank über 24 Stunden langsam aufgetaut, sollte Muttermilch innerhalb von 12 Stunden verwendet werden.
Unmittelbar vor der Abgabe der Muttermilch an das entsprechende Kind ist sie schonend zu erwärmen: mittels Warmluft in einem Flaschenwärmer oder unter fließend warmem Wasser (maximal +37 Grad Celsius). Beim Füttern sollte die Muttermilch körperwarm (maximal +37 Grad Celsius) sein. Milchreste werden aus hygienischen Gründen verworfen.
Vertiefende Informationen sind im Merkblatt „Hinweise zum Umgang mit Muttermilch in der Kita oder Tagespflege“ des Bundesinstituts für Risikobewertung zusammengestellt.
Quellen
- Bundesinstitut für Risikobewertung (2024): Sicher verpflegt. Besonders empfindliche Personengruppen in Gemeinschaftseinrichtungen. Berlin
- Deutsche Gesellschaft für Ernährung (Hrsg. | 2024): Hygiene in der Gemeinschaftsverpflegung. Tischgäste sicher verpflegen; zuletzt geprüft am 16.08.2024
- Verbraucherzentrale Hamburg (Hrsg. | 2024): Gesunde Ernährung von Anfang an. Stillen, Säuglingsnahrung, Breie und Gläschenkost. 20. Aktualisierte Auflage. Hamburg
- Bundesinstitut für Risikobewertung (2023): Froh mit roh? BfR2GO, Ausgabe 01, S. 22–25; DOI 10.17590/20230508-103956-0
- Deutsche Gesellschaft für Ernährung (2023): DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kitas. 6. Auflage, 2. korrigierter und aktualisierter Nachdruck. Bonn
- Abou-Dakn, M. et al. (2022): Ernährung und Bewegung im Kleinkindalter. Aktualisierte Handlungsempfehlungen des bundesweiten Netzwerks Gesund ins Leben. Monatsschrift Kinderheilkunde, Springer Medizin, https://doi.org/10.1007/s00112-022-01519-3
- Bundesverband für Kindertagespflege (2020): Die Leitlinie für eine gute Lebensmittelhygienepraxis in der Kindertagespflege. Berlin
- Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Nordrhein-Westfalen (2020): Merkblatt für die Kontrolle mitgebrachter Speisen; zuletzt geprüft am 16.08.2024
- Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Nordrhein-Westfalen (2020): Selbstgemachtes mitgebracht in Kita & Schule. 7. akt. Auflage; zuletzt geprüft am 16.08.2024
- Bundesinstitut für Risikobewertung (2017): Hinweise zum Umgang mit Muttermilch in der Kita oder Tagespflege. Merkblatt für die Kita und Tagespflege.
- Bundesinstitut für Risikobewertung (2017): Meine Muttermilch für mein Kind in der Kita oder Tagespflege. Merkblatt für Eltern.
- Koletzko, B. et al. (2017): Ernährung und Bewegung von Säuglingen und stillenden Frauen. Aktualisierte Handlungsempfehlungen von „Gesund ins Leben – Netzwerk Junge Familie“, eine Initiative von IN FORM. Monatsschrift Kinderheilkunde, Springer Medizin, DOI 10.1007/s00112-016-0147-2
- Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie (2016): Worauf Sie achten sollten, wenn Sie Speisen in die Krippe oder Kita mitbringen. Hinweise und Tipps (nicht nur) für Eltern.