Vermittlungsgespräch
Übersicht
Erziehungsberechtigte kennen ihr Kind am besten und haben bestimmte Vorstellungen von der Erziehung. Darüber tauschen sie sich mit Kindertagespflegepersonen vor Abschluss eines Betreuungsvertrags aus. Beide Seiten prüfen, ob ein Betreuungsverhältnis passen könnte. Eine gute Erziehungspartnerschaft zwischen Erziehungsberechtigten und Kindertagespflegepersonen zeichnet sich durch regelmäßige Gespräche aus; Entwicklungsschritte des Kindes können gemeinsam gefördert werden – auch im Bereich Essen und Trinken.
Auf einen Blick
- Ein ausführlicher Austausch mit den Erziehungsberechtigten über die Ernährungsgewohnheiten im Elternhaus vor Abschluss des Betreuungsvertrages hilft der Kindertagespflegeperson dabei, das Kind während der Mahlzeiten im Betreuungszeitraum bestmöglich zu unterstützen.
- Eine ausführliche Darstellung der Mahlzeitengestaltung seitens der Kindertagespflegeperson schafft Erziehungsberechtigten gegenüber Transparenz.
- Ein von den Erziehungsberechtigten begleitetes Essen erleichtert Kindern die Eingewöhnung in der Kindertagespflegestelle.
- Kindertagespflegepersonen bieten kindgerechte Speisen an und entscheiden, inwiefern sie auf besondere Bedürfnisse und Wünsche seitens der Erziehungsberechtigten eingehen können.
Im Gespräch mit Kindertagespflegepersonen und Erziehungsberechtigten
Essen und Trinken sind emotionale Themen, bei denen unterschiedliche Auffassungen zwischen der Kindertagespflegeperson und den Erziehungsberechtigten bestehen können. Ein für beide Seiten klärendes Gespräch vor Abschluss des Betreuungsvertrages schafft Transparenz und Vertrauen. Zudem ist die Begleitung der Eingewöhnungszeit durch die Erziehungsberechtigten förderlich.
Kindertagespflegepersonen und Erziehungsberechtigte bleiben im stetigen Austausch, was Veränderungen und Entwicklungsschritte des Kindes angeht, sodass die Erziehungspartnerschaft auch in Sachen Essverhalten gut gelingt.
Ausführliche Informationen
(1) Gegenseitiges Kennenlernen für eine vertrauensvolle Basis
Zum Wohle des Kindes und für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist es für Erziehungsberechtigte und Kindertagespflegepersonen wichtig, sich vor Abschluss des Betreuungsvertrages kennenzulernen und über jeweilige Vorstellungen zur Verpflegung des Kindes zu verständigen.
Erziehungsberechtigte haben in der Regel genaue Vorstellungen davon, wie ihr Kind ernährt werden sollte und kennen die Vorlieben, Abneigungen und eventuell besonderen Bedürfnisse. Es ist empfehlenswert, diese sowie individuelle Wünsche mit der Praxis der Kindertagespflegeperson abzugleichen und herauszufinden, ob genug Übereinstimmungen vorliegen bzw. Kompromisse geschlossen werden können für eine zufriedenstellende und vertrauensvolle Verpflegungssituation. Mitunter gibt bereits das pädagogische Konzept darüber Auskunft.
Für eine gelingende Erziehungspartnerschaft ist ein regelmäßiger Austausch empfehlenswert. Hilfestellung bieten kann ein selbst erstellter Fragebogen, der zum Beispiel folgende Auskünfte umfasst und beliebig erweitert werden kann:
- Mahlzeitengestaltung Zuhause: Wer isst mit dem Kind? Wo wird gegessen? Welche Rituale kennt das Kind? Welche Unterstützung erhält das Kind beim Essen und Trinken?
- Mahlzeitenangebot Zuhause: Wie sieht die Familienkost aus? Welche Lebensmittel/ Speisen in welcher Zubereitungsform erhält das Kind momentan, und wie reagiert es darauf? Welche Lebensmittel/ Speisen bevorzugt das Kind, welche verträgt es unter Umständen nicht? Wie ist das Trinkverhalten des Kindes, und welche Getränke erhält es?
Kindertagespflegepersonen können das Thema Ernährung in ihrem pädagogischen Konzept (siehe Verpflegungskonzept) verankern und ihr Mahlzeitenangebot über einen Speiseplan für Erziehungsberechtigte transparent machen. Abgesehen von Vorlieben und Abneigungen des jeweiligen Kindes kann es besondere Bedürfnisse oder individuelle Wünsche an das Verpflegungsangebot geben, über die Erziehungsberechtigte informieren sollten. Liegt eine Allergie und/ oder Unverträglichkeit vor, kann eine Positivliste (siehe Herausforderungen) dabei helfen, das Mahlzeitenangebot an die jeweiligen Bedürfnisse des Kindes anzupassen.
Anpassung des Speisenangebots an Bedürfnisse/ Wünsche der Erziehungsberechtigten | Kindertagespflegepersonen entscheiden, auf welche Bedürfnisse und Wünsche der Erziehungsberechtigten hinsichtlich des Speisenangebots für einzelne Kinder sie eingehen können; nicht alles ist leistbar. Die Ausgestaltung einer fairen Ernährungsumgebung, die nach gesundheitsfördernden, aktuellen Empfehlungen zusammengestellt ist (siehe Lebensmittelgruppen | Speiseplanung), sollte im pädagogischen Konzept festgehalten werden (siehe Verpflegungskonzept).
(2) Eingewöhnung eines Kindes
Die Erziehungsberechtigten sind während der Eingewöhnungszeit ihrer Kinder am besten dabei, wenn in der Kindertagespflegestelle Mahlzeiten serviert werden. Weitere Unterstützung in dieser Phase kann das von Zuhause vertraute Geschirr bieten. Zudem ist es empfehlenswert, dass das Kind wach ist, um die unbekannte Situation zu bewältigen.
Ankerlebensmittel | Die Eingewöhnung fällt dem Kind bisweilen leichter, wenn ein paar von Zuhause bekannte Lebensmittel bzw. Speisekomponenten angeboten werden (siehe Essverhalten).
Entwicklung des Essverhaltens | Abgesehen von der körperlichen Entwicklung und entwicklungsentsprechenden Fähigkeiten und Fertigkeiten, beeinflussen auch die anderen Betreuungskinder das Essverhalten eines Kindes. Nach gelungener Eingewöhnung ist daher der beiderseitige Austausch über die Ess-Entwicklung (siehe Essverhalten) des Kindes empfehlenswert, um sich über dessen weitere Förderung zu verständigen.
Quellen
- Deutsche Gesellschaft für Ernährung (2023): DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kitas. 6. Auflage, 2. korrigierter und aktualisierter Nachdruck. Bonn
- Gutknecht, D. und Höhn, K. (2017): Essen in der Kinderkrippe. Achtsame und konkrete Gestaltungsmöglichkeiten. Verlag Herder GmbH, Freiburg im Breisgau
- Rustemeyer, R. (2010): Vorbildlich essen und genießen. Kleinstkinder in Kita und Tagespflege. Sonderheft Ernährung & Gesundheit, S. 18–23. Herder, Freiburg
- Weiß, K. et al. (2008): Qualifizierung in der Kindertagespflege. Das DJI-Curriculum „Fortbildung von Tagespflegepersonen“. Kap. 34, Erziehungspartnerschaft in der Kindertagespflege. 2. Auflage
- Bundesverband für Kindertagespflege: Beratung der Eltern; zuletzt geprüft am 16.08.2024
- Bundesverband für Kindertagespflege: Zusammenarbeit mit Eltern; zuletzt geprüft am 16.08.2024